Kandidatenliste (SVHC)
Die REACH-Verordnung sieht ein Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern) vor. Die betroffenen Stoffe werden in der Kandidatenliste auf der ECHA-Homepage offiziell veröffentlicht.
Anschließend werden dieseStoffe in einem komplexen Verfahren geprüft und dann ggfs. in den Anhang XIV der Verordnung aufgenommen. Nach Aufnahme in diesen Anhang unterliegen sie der Zulassungspflicht, d. h. diese Stoffe dürfen erst in den Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für die jeweilige Verwendung zugelassen wurden.
Die aktuellen Änderungen der SVHC-Liste sind auf der Internetseite http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table aufgeführt.
Mit dem Status der zuletzt aktualisierten Version bestätigen wir hiermit, dass in unseren Lotprodukten keine der in der SVHC Liste genannten Stoffe verwendet werden, mit Ausnahme der nachstehend aufgelisteten Produkte: