Cadmiumverbot in Hartloten
 

Seit dem 10. Dezember 2011 ist die Verwendung und das in den Verkehrbringen von Hartloten mit einem Cadmiumgehalt > 0,01 Gew.-% in der EU verboten. Das bedeutet für Sie, dass bei Ihnen eventuell noch in Gebrauch oder Besitz befindliche cadmiumhaltige Hartlote wie z.B. BrazeTec 4003, 3003, 2002 usw. nicht mehr zum Löten eingesetzt werden dürfen. Des Weiteren ist die Produktion cadmiumhaltiger Hartlote in der EU nicht mehr erlaubt.

Wir möchten Sie auf den Sachverhalt hinweisen und Sie informieren, dass wir die Produktion cadmiumhaltiger Hartlote wie gefordert in der EU in den nächsten Monaten eingestellt haben.

Auch den Anwendern ist seit dem 10.12.2011 die Lagerung und Verarbeitung dieser Hartlote per Verordnung untersagt. Aus diesem Grund sollte eine Umstellung auf cadmiumfreie Hartlote erfolgen. Beispiele für cadmiumfreie Alternativen sind in den unten stehenden Tabellen aufgeführt. Falls Sie cadmiumhaltige Hartlote verwenden, beraten wir Sie selbstverständlich auch gerne persönlich bei der Umstellung auf cadmiumfreie Hartlote und bieten Ihnen eine Rücknahme eventueller Restbestände inklusive fachgerechter Entsorgung an.


Vorschlag für cadmiumfreie Alternativen mit ähnlicher Arbeitstemperatur:

 

Cadmiumhaltige Hartlote

Cadmiumfreie Alternative mit
ähnlicher Arbeitstemperatur

Lot

Ag-Gehalt
[Gew.-%]

Arbeits-
temperatur
[°C]

Lot

Ag-Gehalt
[Gew.-%]

Arbeits-
temperatur
[°C]

BrazeTec 2002

20

750

BrazeTec 2576

25

740

BrazeTec 2201

22

710

BrazeTec 3476

34

710

BrazeTec 2575

25

710

BrazeTec 3476

34

710

BrazeTec 3003

30

680

BrazeTec 4076

40

690

BrazeTec 3464

34

640

BrazeTec 5600

56

650

BrazeTec 4003

40

610

BrazeTec 5600

56

650

BrazeTec 4505

45

620

BrazeTec 5600

56

650

BrazeTec 4509

45

620

BrazeTec 5600

56

650

BrazeTec 5009

50

660

BrazeTec 4900

49

690

 

 

Vorschlag für cadmiumfreie Alternativen mit gleichem Silbergehalt:

 

Cadmiumhaltige Hartlote

Cadmiumfreie Alternative mit
gleichem Silbergehalt

Lot

Ag-Gehalt
[Gew.-%]

Arbeits-
temperatur
[°C]

 

Ag-Gehalt
[Gew.-%]

Arbeits-
temperatur
[°C]

BrazeTec 2002

20

750

BrazeTec 2009

20

810

BrazeTec 2201

22

710

BrazeTec 2009

20

810

BrazeTec 2575

25

710

BrazeTec 2500

25

780

BrazeTec 3003

30

680

BrazeTec 3076

30

740

BrazeTec 3464

34

640

BrazeTec 3476

34

710

BrazeTec 4003

40

610

BrazeTec 4076

40

690

BrazeTec 4505

45

620

BrazeTec 4576

45

670

BrazeTec 4509

45

620

BrazeTec 4576

45

670

BrazeTec 5009

50

660

BrazeTec 4900

49

690

Die folgenden Absätze geben Hinweise auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Dokumente sowie deren Wortlaut, die zu obiger Zusammenfassung führen.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 20. Mai 2011 dazu die Verordnung (EU) Nr. 494/2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII (Cadmium).

Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 wird auf den Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verwiesen, in dem unter Eintrag 23 (dieser befindet sich unter dem u.a. Link auf Seite 415) auf Cadmium und Cadmiumverbindungen eingegangen wird. Die unter Eintrag 23 neu einzufügenden Absätze 8 und 9 regeln die Verwendung von Cadmium in Hartloten und lauten wie folgt:

8. Dürfen nicht in Konzentrationen von 0,01 Gew.-% oder mehr in Hartloten verwendet werden. Hartlote dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn der Cadmiumgehalt (Cd- Metall) 0,01 Gew.-% oder mehr beträgt. Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet Hartlöten eine Verbindungstechnik, bei der mit Legierungen bei Temperaturen über 450 °C gearbeitet wird.
9. Abweichend davon gilt Absatz 8 weder für Hartlote, die in Verteidigungs- sowie Luft- und Raumfahrtanwendungen eingesetzt werden, noch für Hartlote, die aus Sicherheitsgründen verwendet werden.

Die Verwendung ist in Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Kapitel 2 Artikel 3 unter Punkt 24 (Seite 58 in u.a. Link) wie folgt definiert:
"Verwendung: Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch."

Die Verordnung (EU) Nr. 494/2011 tritt EU-weit zum 10. Dezember 2011 in Kraft. Das ursprünglich genannte Datum 10.01.2012 wurde im Nachhinein berichtigt (siehe u.a. Link "Berichtigung").

Weiterführende Links:

Verordnung (EU) Nr. 494/2011

Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 vom 24.05.2011

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

News